Über REACH
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Was ist REACH?
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung verändert die zuvor geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für chemische Stoffe in der Europäischen Union (EU). REACH erlegt der Industrie eine größere Verantwortung für die Beherrschung der Risiken auf, die chemische Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt darstellen können.Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, das heißt nicht nur für Industriechemikalien, sondern auch für Stoffe, die im Alltag zur Anwendung kommen, etwa in Reinigungsprodukten, in Farben oder in Gegenständen wie Bekleidung, Möbelstücken und elektrischen Geräten.
Was sind die Ziele?
Gemäß der Internetseite der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) verfolgt REACH nachstehende Ziele:Wer ist betroffen?
Alle Beteiligten der Lieferkette von Chemikalien sind von REACH betroffen, wie Hersteller, Importeure, Formulierer und nachgeschaltete Anwender. EU-Hersteller und Importeure von Substanzen oder Präparaten, die in Artikeln enthalten sind und während des Gebrauchs abgegeben werden, müssen diese Stoffe registrieren, wenn das Marktvolumen ≥ 1 t/a pro Unternehmen ist.Der Registrierungsprozess erstreckt sich über die nächsten 10 Jahre, wobei der genaue Zeitplan vom Volumen der Einzelsubstanz abhängt. Damit die Hersteller und Importeure von diesem langen Zeitraum profitieren können, müssen sie jedoch alle Substanzen zwischen dem 1. Juni und 30. November 2008 vorregistrieren. Substanzen die nicht vorregistriert werden, können über den 30. November hinaus nicht mehr vermarktet werden. Werden vorregistrierte Substanzen zum vorgegebenen Fälligkeitsdatum nicht registriert, so müssen diese ebenfalls vom Markt genommen werden. Substanzen, die nicht vorregistriert sind, aber zu einem späteren Zeitpunkt registriert werden, können während des Registrierungsprozesses nicht vermarktet werden.
Anwender von Substanzen und Formulierungen, sogenannte nachgeschaltete Anwender (downstream users – DU), erhalten für die sichere Handhabung der eingesetzten Produkte einen Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report – CSR). Um einen solchen Bericht zu erhalten, müssen die nachgeschalteten Anwender ihren Lieferanten über die Verwendungskategorien informieren. Wenn der Anwender seine Verwendung geheim halten möchte, muss er selbst einen eigenen Stoffsicherheitsbericht anfertigen und diesen bei der ECHA einreichen. Manche Unternehmen werden sowohl Lieferanten als auch nachgeschaltete Anwender sein und müssen daher Informationen an die vor- und nachgeschaltete Lieferkette weitergeben.
Nicht-EU Lieferanten ist es nicht möglich, Substanzen zu registrieren. Diese können Ihre Chemikalien nur über einen EU-Importeur einführen oder sie benennen einen Alleinvertreter (only representative) in der EU, der die REACH-Registrierung vornimmt. Der Importeur mit Sitz in der EU ist voll verantwortlich für die Übereinstimmung mit der REACH-Gesetzgebung. Substanzen, die in einer Menge von < 1 t/a pro Unternehmen eingeführt werden, müssen weder vorregistriert noch registriert werden und sind somit nicht von REACH betroffen.
